Planen Sie, in der Schweiz zu heiraten? Wenn ja, müssen Sie einige Verfahren und Formalitäten beachten. Dieser Leitfaden soll Ihnen alle notwendigen Informationen liefern, damit Ihre Hochzeitsplanung so reibungslos wie möglich verläuft.
Vorbereitungen für die Hochzeit
Die Eheschließung in der Schweiz erfordert ein Vorbereitungsverfahren. Dieses wird in der Regel beim schweizerischen Zivilstandsamt Ihrer Wahl oder, wenn Sie im Ausland wohnen, bei Ihrer schweizerischen Vertretung im Ausland durchgeführt. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Formalitäten informieren.
Wenn eine Person in der Schweiz wohnt, ist das Standesamt ihres Wohnsitzes für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens zuständig. Erkundigen Sie sich bei diesem Amt nach den Bedingungen, den erforderlichen Dokumenten und den notwendigen Formalitäten.
Die Braut und der Bräutigam können das Verfahren getrennt an verschiedenen Orten einleiten. Ein persönliches Erscheinen ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2000 gibt es in der Schweiz kein obligatorisches Verfahren mehr für die Veröffentlichung einer Heiratsanzeige, bevor die Ehe von der zuständigen Zivilstandsbehörde geschlossen werden kann.
Verfahren bei der Schweizer Vertretung
Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Vertretung, ob ein Dolmetscher erforderlich ist. Etwaige zusätzliche Kosten für den Dolmetscher gehen zu Ihren Lasten.
Die folgenden Dokumente müssen persönlich bei Ihrer Schweizer Vertretung vorgelegt werden:
Formular: Antrag auf Ehevorbereitung (PDF, 2 Seiten, 167,9 kB, Deutsch)
Und auch für Schweizer Bürger:
Original der aktuellen Aufenthaltsbescheinigung
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis
Für ausländische Staatsangehörige:
Original Geburtsurkunde mit Abstammungsnachweis
Originaldokument über den aktuellen Personenstand:
Bescheinigung des Zölibats
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Dokument über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Original der aktuellen Aufenthaltsbescheinigung
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis
Wenn bereits ein Eintrag im schweizerischen Zivilstandsregister besteht, sind bestimmte Dokumente möglicherweise nicht mehr erforderlich.
Für die in der Schweiz wohnhafte Person:
Kopie der aktuellen Aufenthaltsbescheinigung für die Schweiz
Kopie des gültigen Reisepasses oder des gültigen Personalausweises
Für alle gemeinsamen Kinder, die noch nicht im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen sind:
Original Geburtsurkunde mit Abstammungsnachweis
Original der amtlichen Bestätigung des Kindesverhältnisses oder der Vaterschaftsanerkennung
Original der aktuellen Aufenthaltsbescheinigung
Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis
Für alle gemeinsamen Kinder, die im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen sind:
Kopie der Geburtsurkunde
Kopie des gültigen Reisepasses oder des gültigen Personalausweises
In Deutschland ersetzt das folgende Dokument die unten aufgeführte Zölibats- und Wohnsitzbescheinigung für Schweizer und deutsche Staatsbürger:
Original "Erweiterte Meldebescheinigung". Diese muss unbedingt die folgenden drei Angaben enthalten: Familienstand, Staatsangehörigkeit(en) und Wohnort vor der Eheschließung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des deutschen Wohnorts.
Wenn der ausländische Ehe- oder Lebenspartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Gebühren
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Vertretung nach den aktuellen Gebühren für Ihr Vorbereitungsverfahren.
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgeschickt. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Falls erforderlich, können zusätzliche Dokumente angefordert werden.
Ist eine detaillierte Prüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Familienname
Nach einer Eheschließung in der Schweiz behalten die Ehegatten ihren bisherigen Namen, es sei denn, sie haben eine Erklärung im Hinblick auf einen gemeinsamen Familiennamen abgegeben.
Ausländische Staatsangehörige erkundigen sich bei der zuständigen Behörde ihres Heimatlandes, ob sie den Namen ihres schweizerischen Ehegatten tragen dürfen.
Merkblatt Nr. 153.1 zur Namensführung bei der Eheschließung
Merkblatt Nr. 153.3 zu den Namensdeklarationen nach schweizerischem Recht
Fragen und Antworten zum neuen Namensrecht
Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie planen, unmittelbar nach der Hochzeit in die Schweiz zu ziehen, benötigt Ihr ausländischer Ehepartner möglicherweise ein Einreisevisum und eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese können im Rahmen des Vorbereitungsverfahrens beantragt werden. Über den Antrag auf Einreise und Aufenthalt in der Schweiz entscheidet die kantonale Migrationsbehörde.
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kann ein Schengen-Visum erforderlich sein. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen kann ein nationales Visum erforderlich sein.
Namensänderung nach Heirat
In der Schweiz behalten die Ehegatten nach der Eheschließung ihre bisherigen Namen, es sei denn, sie haben eine Erklärung für einen gemeinsamen Familiennamen abgegeben. Ausländische Staatsangehörige sollten sich bei der zuständigen Behörde ihres Heimatlandes erkundigen, ob sie den Namen ihres Schweizer Ehepartners führen dürfen.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Ressourcen:
Merkblatt Nr. 153.1 zur Namensführung bei der Eheschließung
Merkblatt Nr. 153.3 zu den Namensdeklarationen nach schweizerischem Recht
Fragen und Antworten zum neuen Namensrecht
Wie UniTranslate helfen kann
Die Eheschließung in einem fremden Land kann eine Herausforderung sein, besonders wenn es um die Übersetzung wichtiger Dokumente wie Heiratsurkunden geht. An dieser Stelle kommt UniTranslate ins Spiel. Als professionelles Übersetzungsbüro sind wir auf die Übersetzung einer breiten Palette von Dokumenten spezialisiert, darunter auch solche, die für internationale Eheschließungen benötigt werden. Unser Team von Fachübersetzern sorgt dafür, dass Ihre Dokumente korrekt übersetzt werden und ihre ursprüngliche Bedeutung und ihr Kontext erhalten bleiben. Wenn Sie Hilfe bei der Übersetzung Ihrer Heiratsurkunden oder anderer Dokumente benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. E-Mailen Sie uns an contact@unitranslate.ch und lassen Sie UniTranslate Ihre internationale Heiratsreise ein wenig einfacher gestalten. Wir sind hier, um zu helfen!
Schlussfolgerung
Die Planung einer Hochzeit in der Schweiz umfasst mehrere Schritte und Verfahren. Von den ersten Vorbereitungen bis zum eigentlichen Hochzeitstag und darüber hinaus ist es wichtig, gut informiert und vorbereitet zu sein. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über den Prozess und hilft Ihnen, sich auf dieser aufregenden Reise zurechtzufinden.
Denken Sie daran, dass der Schlüssel zu einer erfolgreichen Hochzeitsplanung darin besteht, frühzeitig damit zu beginnen, organisiert zu bleiben und jeden Moment dieser besonderen Zeit in Ihrem Leben zu genießen. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer bevorstehenden Hochzeit und die besten Wünsche für Ihre gemeinsame Zukunft!
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