Ein Urteil entfaltet seine Wirkung über Grenzen hinweg nur, wenn es dort verstanden wird, wo es vorgelegt werden muss: beim Gericht, das über die Vollstreckung entscheidet, beim Amt, das die Scheidung einträgt, bei der Gegenpartei im Ausland. UniTranslate übersetzt Scheidungsurteile, Zivilurteile und Strafurteile in über 100 Sprachen – beglaubigt, terminologisch exakt und mit dem Verständnis dafür, dass hier jedes Wort rechtliche Folgen haben kann.
Anerkennung und Vollstreckung: wenn das Urteil die Grenze überquert
Wer ein ausländisches Urteil in der Schweiz vollstrecken lassen will – oder ein Schweizer Urteil im Ausland –, reicht es oft zusammen mit einer Übersetzung ein. Für Anwältinnen und Anwälte übersetzen wir Zivil- und Handelsurteile, Verfügungen und Beschlüsse samt Rechtskraftbescheinigungen so, dass Parteibezeichnungen, Rechtsbegehren und Dispositiv unangreifbar wiedergegeben sind. Bei Privatpersonen geht es oft um das Persönlichste: Das ausländische Scheidungsurteil soll im Schweizer Zivilstandsregister eingetragen werden, damit eine neue Heirat oder eine Namensänderung möglich wird – auch dafür liefern wir die häufig gewünschte beglaubigte Fassung. Daneben übersetzen wir Strafurteile, etwa für Rechtsmittelverfahren, Rehabilitations- oder Visumsangelegenheiten, sowie familienrechtliche Entscheide zu Sorgerecht, Unterhalt und Adoption – in über 100 Sprachen und in beide Richtungen, aus der Fremdsprache ins Deutsche ebenso wie umgekehrt.
Dispositiv, Erwägungen, Rechtsmittelbelehrung: Präzision in jeder Zeile
Ein Urteil ist streng gegliedert, und jede Ebene hat ihre eigene Funktion: Das Rubrum benennt die Parteien, die Erwägungen begründen, das Dispositiv ordnet an. Unsere juristisch geschulten Übersetzerinnen und Übersetzer erhalten diese Struktur und übertragen die Fachbegriffe des Ausgangsrechts funktional in die Zielsprache – wo ein Begriff keine direkte Entsprechung hat, wird er gekennzeichnet statt verfälscht. Eine zweite juristisch geschulte Person prüft anschliessend Aktenzeichen, Daten, Beträge und Parteinamen gegen das Original, denn genau an solchen Details scheitern Eingaben sonst.
Beglaubigt oder mit Apostille: die Form, die Ihr Verfahren braucht
Je nach Empfängerstelle genügt eine beglaubigte Übersetzung, in anderen Fällen wird eine notarielle Beglaubigung oder eine Apostille für die Verwendung im Ausland gewünscht; häufig sind auch Rechtskraftbescheinigung und Apostille des Originals mitzuübersetzen. Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Anerkennung entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos und liefern alle Bestandteile aus einer Hand.
So reichen Sie Ihr Urteil zur Übersetzung ein
- Scan senden: Ein vollständiger, gut lesbarer Scan genügt – das Originalurteil benötigen wir nicht. Nennen Sie uns den Verwendungszweck und die Empfängerstelle, damit wir die passende Beglaubigungsform vorschlagen können.
- Offerte innert 30 Minuten: Während der Bürozeiten erhalten Sie eine Offerte mit verbindlichem Liefertermin; bei laufenden Fristen liefern wir express innert 12–24 Stunden.
- Übersetzung mit juristischer Revision: Übersetzung durch juristisch spezialisierte Muttersprachler, anschliessend Prüfung von Terminologie, Zahlen und Namen durch eine zweite Fachperson.
- Lieferung in der passenden Form: Beglaubigt per Post, eingeschrieben oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – auf Wunsch beides, damit Sie digital einreichen und die Papierfassung nachliefern können.
Verfahrensakten verlangen Verschwiegenheit
Urteile enthalten, was sonst niemand wissen soll: Vermögensverhältnisse, Familienkonflikte, strafrechtliche Vorwürfe. Ihre Dokumente werden bei uns verschlüsselt übertragen, ausschliesslich vom eingesetzten Team eingesehen und nie für andere Zwecke verwendet; auf Wunsch unterzeichnen wir eine zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarung. Über 6000 zufriedene Kunden – Kanzleien ebenso wie Privatpersonen – vertrauen auf diese Arbeitsweise. Betreut werden Sie persönlich aus unserem Büro in Küsnacht ZH, von der ersten Frage zur Beglaubigungsform bis zur Lieferung.
Senden Sie uns Ihr Urteil vertraulich als Scan – Sie erhalten innert 30 Minuten eine Offerte mit verbindlichem Liefertermin: Offerte anfordern →
Referenzen: Das sagen unsere Kunden
Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.
«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
FAQ
Muss das ganze Urteil übersetzt werden oder genügt das Dispositiv?+
Das hängt vom Verfahren ab: Manche Stellen begnügen sich mit dem Dispositiv samt Rechtskraftbescheinigung, andere verlangen das vollständige Urteil mit Begründung. Verbindlich entscheidet die offizielle Empfängerstelle – klären Sie den Umfang dort ab, wir übersetzen dann genau die benötigten Teile.
Brauche ich für die Anerkennung meines ausländischen Scheidungsurteils eine beglaubigte Übersetzung?+
Für die Eintragung im Schweizer Zivilstandsregister wird häufig eine beglaubigte Übersetzung gewünscht, häufig zusammen mit Rechtskraftbescheinigung und Apostille. Die genauen Anforderungen legt die zuständige Behörde fest – wir beraten Sie dazu kostenlos und liefern die passende Form.
Übersetzen Sie auch die Rechtskraftbescheinigung und die Apostille mit?+
Ja. Rechtskraftbescheinigungen, Apostillen, Stempel und Vermerke sind Teil des Dokuments und werden vollständig mitübersetzt, damit die Empfängerstelle das gesamte Dossier prüfen kann.
Wie schnell kann ein Urteil übersetzt werden?+
Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine Offerte mit verbindlichem Liefertermin. Bei laufenden Fristen liefern wir express innert 12 bis 24 Stunden – nennen Sie uns Ihre Frist, wir bestätigen vorab, ob sie haltbar ist.
Benötigen Sie das Originalurteil?+
Nein, ein vollständiger und gut lesbarer Scan genügt. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post, eingeschrieben oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), je nachdem, was die Empfängerstelle geprüft.







