UniTranslate

Leistungen

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil beglaubigt übersetzen – für Zivilstandsamt, Einbürgerung oder Heirat. Scan genügt, Offerte in 30 Min.

Für die Heirat, die Einbürgerung oder die Anmeldung beim Zivilstandsamt fehlt oft nur noch eines: die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde. UniTranslate übersetzt Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile und Todesurkunden in über 100 Sprachen – beglaubigt, auf Wunsch mit Apostille für das Ausland, und ohne dass Sie Ihre Originale aus der Hand geben müssen.

Ihre Zivilstandsurkunde, anerkannt bei der Behörde

Eine Urkundenübersetzung ist kein freier Text: Behörden vergleichen jede Angabe in der Regel mit dem Original. Namen müssen exakt der Schreibweise in Ihrem Pass entsprechen, Daten, Registernummern, Stempel und Vermerke werden vollständig wiedergegeben, und das Layout folgt dem Original, damit die Prüfung leichtfällt. Unsere Übersetzerinnen und Übersetzer sind auf Zivilstandsdokumente spezialisiert und wissen, worauf Ämter bei der Kontrolle achten – vom Transliterationsstandard bis zur korrekten Bezeichnung ausländischer Behörden.

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Todesurkunde

  • Geburtsurkunden – häufig gewünscht bei Heirat, Einbürgerung, Familiennachzug oder Anmeldung der Geburt eines Kindes
  • Heiratsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse – etwa für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
  • Scheidungsurteile und Scheidungsurkunden – zum Beispiel für die Eintragung der Scheidung oder eine erneute Heirat
  • Todesurkunden – für Erbschaftsangelegenheiten, Versicherungen und Behörden
  • Weitere Personenstandsdokumente wie Ledigkeitsbescheinigungen, Familienausweise oder Adoptionsurkunden

Oft gehören mehrere Dokumente zum selben Behördengang: Wer heiratet, reicht neben der Geburtsurkunde vielleicht auch eine Ledigkeitsbescheinigung und einen Wohnsitznachweis ein; wer sich einbürgern lässt, ein ganzes Dossier. Senden Sie uns alle Dokumente zusammen – wir übersetzen sie aus einer Hand, mit durchgehend einheitlicher Schreibweise Ihrer Namen und Ortsangaben, damit bei der Behörde nichts auseinanderläuft.

Beglaubigung, notarielle Beglaubigung oder Apostille?

Welche Form Ihre Übersetzung braucht, hängt vom Zweck ab: Für viele Schweizer Einreichungen kann eine beglaubigte Übersetzung passend sein, für die Verwendung im Ausland wird häufig zusätzlich eine notarielle Beglaubigung mit Apostille gewünscht. Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Anerkennung entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos. Sagen Sie uns einfach, wofür Sie die Übersetzung brauchen, und wir liefern die passende Variante inklusive aller nötigen Stempel und Bestätigungen.

So funktioniert’s: Scan senden, Übersetzung erhalten

  1. Urkunde fotografieren oder scannen: Ihre Originaldokumente benötigen wir nicht – ein gut lesbares Foto genügt.
  2. Offerte innert 30 Minuten: Während der Bürozeiten erhalten Sie umgehend eine Offerte mit Liefertermin; bei dringenden Behördenterminen liefern wir express innert 12–24 Stunden.
  3. Übersetzung mit Prüfung: Ein spezialisierter Übersetzer überträgt Ihre Urkunde, eine zweite Person kontrolliert Namen, Daten und Nummern gegen das Original.
  4. Lieferung nach Wunsch: Per Post, eingeschrieben oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – je nachdem, was Ihre Empfängerstelle wünscht. Viele Ämter nehmen die digitale Fassung direkt entgegen; für andere senden wir Ihnen die gestempelte Papierausfertigung nach Hause.

Diskretion bei persönlichen Dokumenten

Urkunden erzählen Ihre Lebensgeschichte: Herkunft, Ehe, Scheidung, Familie. Bei uns landen diese Angaben nicht in fremden Händen – Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen, nur vom zuständigen Übersetzungsteam eingesehen und ausschliesslich für Ihren Auftrag verwendet. Das gilt für alle Sprachen: Wir übersetzen Urkunden aus über 100 Sprachen, auch aus anderen Schriftsystemen wie Arabisch, Kyrillisch, Chinesisch oder Tamilisch, mit sauberer Transliteration der Namen. Über 6000 zufriedene Kunden haben uns ihre persönlichen Dokumente bereits anvertraut. Betreut werden Sie von unserem Team in Küsnacht ZH, das Ihnen bei Fragen zur Beglaubigung oder zum Ablauf persönlich weiterhilft – auch wenn Sie zum ersten Mal eine beglaubigte Übersetzung bestellen.

Laden Sie Ihre Urkunde jetzt als Foto oder Scan hoch – Sie erhalten innert 30 Minuten eine Offerte: Offerte anfordern →

Referenzen: Das sagen unsere Kunden

Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.

«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
Saskia Strunze, Verfora AG
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
Cornelia Wehrli, UMS Skeldar AG
  • Recordati
  • Verfora AG
  • UMS Skeldar AG
  • Bodo Möller Chemie
  • Hotel Alexander
  • Gemeinde Seuzach

Alle Referenzen und Kundenstimmen ansehen →

FAQ

Brauche ich für das Zivilstandsamt eine beglaubigte Übersetzung meiner Urkunde?

Zivilstandsämter verlangen für fremdsprachige Urkunden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Empfängerstelle – verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle. Wir beraten Sie dazu kostenlos und liefern die passende Form.

Muss ich meine Originalurkunde einsenden?

Nein. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto mit dem Smartphone genügt vollständig. Ihre Originale bleiben sicher bei Ihnen – gerade bei Urkunden, die schwer wiederzubeschaffen sind, ist das ein grosser Vorteil.

Wann brauche ich eine Apostille?

Eine Apostille wird häufig gewünscht, wenn Ihre übersetzte Urkunde im Ausland verwendet werden soll, etwa bei einer Heirat oder einem Behördengang in einem anderen Staat. Ob sie nötig ist, bestimmt die Empfängerstelle im Zielland – wir organisieren die Apostille auf Wunsch für Sie mit.

Wie schnell erhalte ich meine übersetzte Urkunde?

Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine Offerte. Standardaufträge liefern wir innert weniger Tage, bei dringenden Behördenterminen auch express innert 12 bis 24 Stunden – per Post, eingeschrieben oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).

Wie werden Namen aus anderen Schriftsystemen übertragen?

Wir übernehmen die Schreibweise aus Ihrem Pass oder Ihren bereits registrierten Schweizer Dokumenten, damit alle Unterlagen übereinstimmen. Teilen Sie uns die gewünschte Schreibweise einfach bei der Bestellung mit.

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