Die Vertragsverhandlung mit dem ausländischen Partner, der Notariatstermin mit fremdsprachigen Beteiligten, die Konferenz mit internationalem Publikum: Sobald live gesprochen wird, gibt es keine zweite Chance für die Verständigung. UniTranslate stellt Ihnen Dolmetscherinnen und Dolmetscher für über 100 Sprachen – vor Ort in der ganzen Schweiz oder per Telefon und Video, koordiniert aus unserem Büro in Küsnacht ZH.
Konsekutiv, simultan, per Telefon oder Video: die passende Form
- Konsekutivdolmetschen: Der Dolmetscher überträgt abschnittsweise nach dem Sprecher – ideal für Sitzungen, Verhandlungen und Termine mit kleinem Kreis, ohne technische Ausrüstung.
- Simultandolmetschen: Die Verdolmetschung erfolgt zeitgleich, meist aus der Kabine oder mit mobiler Anlage – die richtige Wahl für Konferenzen, Generalversammlungen und Anlässe mit vielen Teilnehmenden.
- Flüsterdolmetschen: Simultan, aber leise für ein bis zwei Personen – wenn nur einzelne Teilnehmende eine Übertragung brauchen.
- Telefon- und Videodolmetschen: Ohne Anreise, kurzfristig verfügbar – für internationale Calls, kurze Abstimmungen oder Gespräche mit Beteiligten im Ausland; auch als Remote-Simultandolmetschen für Webinare und hybride Anlässe.
Nicht sicher, welche Form passt? Schildern Sie uns Anlass, Teilnehmerzahl und Sprachen – wir empfehlen Ihnen die geeignete Lösung samt allfälliger Technik, von der Simultankabine bis zur mobilen Personenführungsanlage für Werksrundgänge.
Einsatzbereiche: vom Sitzungszimmer bis zum Notariat
Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher begleiten Geschäftsverhandlungen, Verwaltungsrats- und Gesellschafterversammlungen, Werksbesichtigungen und Schulungen, Beurkundungstermine beim Notar – etwa bei Firmengründungen oder Immobilienkäufen mit fremdsprachigen Parteien – sowie Fachkonferenzen und Seminare. Auch bei Terminen im behördlichen Umfeld unterstützen wir Sie gerne; welche Qualifikation die jeweilige Stelle für ihre Verhandlungen voraussetzt, ist unterschiedlich geregelt und wird verbindlich von der offiziellen Empfängerstelle entschieden – klären Sie die Anforderungen dort ab, wir schlagen Ihnen anschliessend das passende Profil vor.
Das richtige Profil statt irgendein Dolmetscher
Ein guter Dolmetscheinsatz beginnt bei der Auswahl: Wer eine M&A-Verhandlung begleitet, braucht anderes Vokabular als jemand, der eine Maschinenabnahme im Werk dolmetscht. Wir wählen aus unserem Pool die Person aus, deren Fachgebiet, Sprachkombination und Erfahrung zu Ihrem Termin passen – und bei wiederkehrenden Terminen erhalten Sie, wann immer möglich, wieder dieselbe Person, die Ihr Unternehmen und Ihre Gesprächspartner bereits kennt. Neben der Sprache zählt dabei auch das Zwischenmenschliche: Ein Dolmetscher, der die Gepflogenheiten beider Kulturen kennt, merkt, wenn ein «Ja» nur Höflichkeit ist, und hilft Ihnen, Missverständnisse zu vermeiden, bevor sie entstehen – gerade bei Verhandlungen mit Partnern aus anderen Geschäftskulturen ein unterschätzter Vorteil.
Vorbereitung ist die halbe Verdolmetschung
So funktioniert’s: Sie senden uns Datum, Ort, Sprachen und Thema des Termins. Innert 30 Minuten während der Bürozeiten erhalten Sie eine Offerte mit einem verfügbaren Profil. Vor dem Einsatz briefen Sie den Dolmetscher mit Traktanden, Präsentationen oder Vertragsentwürfen – er arbeitet sich in Ihre Terminologie ein, damit am Termin selbst nichts hängen bleibt. Nach dem Einsatz übernehmen wir auf Wunsch auch die schriftliche Seite: Übersetzungen von Protokollen, Verträgen oder Präsentationen aus demselben Haus, mit derselben Terminologie.
Verschwiegenheit gehört zum Berufsbild
In gedolmetschten Gesprächen fallen Zahlen, Namen und Absichten, die den Raum nicht verlassen dürfen – bei Übernahmeverhandlungen ebenso wie beim Personalgespräch oder beim Erbteilungstermin im Notariat. Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterzeichnen auf Wunsch Ihre eigene Geheimhaltungsvereinbarung. Über 6000 zufriedene Kunden – vom KMU bis zum internationalen Konzern – verlassen sich darauf, dass bei uns beides stimmt: die Sprache und die Diskretion.
Beschreiben Sie uns Ihren Termin – Sie erhalten innert 30 Minuten eine Offerte mit dem passenden Dolmetschprofil: Offerte anfordern →
Referenzen: Das sagen unsere Kunden
Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.
«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
FAQ
Wie kurzfristig kann ich einen Dolmetscher buchen?+
Für Telefon- und Videodolmetschen oft sehr kurzfristig, für Einsätze vor Ort empfehlen wir eine Vorlaufzeit von einigen Tagen – je nach Sprache und Fachgebiet. Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine Offerte mit einem verfügbaren Profil.
Welche Dolmetschart passt zu meinem Anlass?+
Für Sitzungen, Notariatstermine und Verhandlungen eignet sich meist Konsekutivdolmetschen, für Konferenzen mit vielen Zuhörern Simultandolmetschen mit Technik, für kurze oder internationale Abstimmungen Telefon- oder Videodolmetschen. Schildern Sie uns den Anlass – wir empfehlen die passende Form.
Stellen Sie auch Dolmetscher für Behörden- oder Gerichtstermine?+
Wir vermitteln erfahrene Dolmetscherinnen und Dolmetscher für viele offizielle Anlässe. Welche Qualifikation oder Zulassung die jeweilige Stelle voraussetzt, ist unterschiedlich – verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle. Klären Sie die Anforderungen dort ab; wir schlagen Ihnen dann ein passendes Profil vor.
Wie bereitet sich der Dolmetscher auf meinen Termin vor?+
Sie senden uns vorab Traktanden, Präsentationen, Vertragsentwürfe oder Fachbegriffe. Der Dolmetscher arbeitet sich in Thema und Terminologie ein – das ist der grösste Hebel für die Qualität des Einsatzes. Alle Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Ist der Dolmetscher zur Verschwiegenheit verpflichtet?+
Ja. Unsere Dolmetscherinnen und Dolmetscher unterliegen einer vertraglichen Verschwiegenheitspflicht; auf Wunsch unterzeichnen sie zusätzlich Ihre eigene Geheimhaltungsvereinbarung – etwa bei M&A-Verhandlungen oder Personalgesprächen.







