UniTranslate

Leistungen

Beglaubigte Übersetzungen

Alle Beglaubigungsarten auf einen Blick: Bürobeglaubigung, notarielle Beglaubigung, Apostille, Überbeglaubigung, QES. Offerte innert 30 Minuten.

Beglaubigung einer Übersetzung

Unser Angebot an beglaubigten Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung brauchen Sie immer dann, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer offiziellen Stelle eingereicht wird – bei der Einbürgerung, der Heirat, dem Studium, der Anerkennung eines Diploms oder der Gründung einer Firma. UniTranslate übersetzt und beglaubigt in über 100 Sprachen und bietet dabei alle gängigen Beglaubigungsarten an: von der einfachen Bürobeglaubigung bis zur konsularischen Beglaubigung für Länder ausserhalb des Haager Übereinkommens.

Welche Form nötig ist, entscheidet immer die empfangende Stelle. Sagen Sie uns einfach, wo Sie das Dokument einreichen – wir empfehlen Ihnen die passende Variante und bereiten sie vor.

Alle Beglaubigungsarten im Überblick

Übersetzung mit Bürobeglaubigung – die einfachste und schnellste Variante: Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk unseres Übersetzungsbüros. Passt häufig für Universitäten, Bewerbungen, Arbeitszeugnisse und Versicherungsunterlagen.

Notariell beglaubigte Übersetzung – ein Notar bestätigt zusätzlich die Unterschrift der übersetzenden Person. Wird von vielen Schweizer Behörden gewählt, etwa bei Einbürgerung, Heirat oder Handelsregister.

Übersetzung mit Apostille – für die Verwendung im Ausland: Die Staatskanzlei bestätigt mit der Apostille die Echtheit der notariellen Beglaubigung. Gilt für alle Staaten des Haager Übereinkommens.

Überbeglaubigung (Legalisation) – für Länder ausserhalb des Haager Übereinkommens der Schritt, der vor der konsularischen Beglaubigung kommt.

Konsularische Beglaubigung – wenn das Zielland zusätzlich eine Beglaubigung durch sein Konsulat verlangt. Wir bereiten die gesamte Kette vor.

Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – rechtsgültig als PDF per E-Mail, gemäss ZertES der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift gleichgestellt. Ideal, wenn eine Frist drängt.

Übersetzung durch vereidigte Übersetzer – von vielen Behörden auch ohne notarielle Beglaubigung anerkannt, insbesondere für Englisch.

Unsicher, welche Variante die richtige ist? Laden Sie Ihr Dokument über das Offertformular hoch und nennen Sie uns die Empfängerstelle – die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Wo in der Schweiz beglaubigte Übersetzungen verlangt werden

Die Anforderungen sind je nach Land, Kanton, Dokument und Verwendungszweck unterschiedlich. Häufig kommen beglaubigte Übersetzungen bei diesen Stellen zum Einsatz:

Staatssekretariat für Migration (SEM) und kantonale Migrationsämter: bei Visaanträgen, Aufenthaltsbewilligungen und Einbürgerungen.

Schweizer Gerichte: für Urteile, Verträge, Rechtsgutachten und juristische Korrespondenz.

Steuerverwaltungen: für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzunterlagen.

Universitäten und Hochschulen: für Diplome, Zeugnisse und akademische Abschriften.

Gemeinden und Zivilstandsämter: bei Heirat, Geburt, Einbürgerung und Personenstandsdokumenten.

Unsere Übersetzungen sind auf diese Anforderungen ausgerichtet; wir kennen sie aus langjähriger Praxis und bereiten Ihre Unterlagen entsprechend vor – verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle.

So läuft es ab

Dokument als Scan oder Foto über das Offertformular hochladen – das Original brauchen wir nicht. Innert 30 Minuten während der Bürozeiten erhalten Sie eine verbindliche Offerte mit Fixpreis und Liefertermin. Nach Ihrer Bestätigung übersetzt eine Fachperson, ein zweites Augenpaar prüft Namen, Daten und Zahlen, anschliessend wird beglaubigt. Die Lieferung erfolgt per A-Post, eingeschrieben oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Was eine beglaubigte Übersetzung kostet, zeigt die Seite Kosten beglaubigte Übersetzung.

Sicherheit und Vertraulichkeit

Ihre Dokumente enthalten sensible Daten. Der Dateitransfer erfolgt verschlüsselt, alle Übersetzerinnen, Übersetzer und Mitarbeitenden unterzeichnen strenge Vertraulichkeitsvereinbarungen, und die Abläufe werden regelmässig überprüft, um die Einhaltung der aktuellen Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Offerte an – wir melden uns innert 30 Minuten mit Kosten und Lieferzeit.

Referenzen: Das sagen unsere Kunden

Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.

«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
Saskia Strunze, Verfora AG
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
Cornelia Wehrli, UMS Skeldar AG
  • Recordati
  • Verfora AG
  • UMS Skeldar AG
  • Bodo Möller Chemie
  • Hotel Alexander
  • Gemeinde Seuzach

Alle Referenzen und Kundenstimmen ansehen →

FAQ

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?+

Eine Übersetzung, die mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk fest mit der Kopie des Ausgangsdokuments verbunden wird. Damit bestätigen wir, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Behörden, Gerichte und Universitäten akzeptieren eine solche Übersetzung in der Regel als offizielles Dokument.

Welche Beglaubigungsart brauche ich?+

Das hängt vom Dokument und von der Empfängerstelle ab. Wir bieten alle Beglaubigungsarten an und empfehlen Ihnen die passende Variante, sobald wir wissen, wo Sie einreichen. Das letzte Wort haben immer die zuständigen Behörden; bei Fragen dazu helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Brauchen Sie mein Originaldokument?+

Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto genügt – Ihr Original bleibt bei Ihnen.

Wie schnell geht es?+

In der Regel innert ein bis drei Werktagen, mit Express in 12 bis 24 Stunden. Die verbindliche Offerte mit Fixpreis und Liefertermin erhalten Sie innert 30 Minuten während der Bürozeiten.

In welchen Sprachen bieten Sie beglaubigte Übersetzungen an?+

In über 100 Sprachen, auch in Kombinationen ohne Deutsch. Übersetzt wird von qualifizierten Fachübersetzerinnen und Fachübersetzern, in der Regel Muttersprachler der Zielsprache.

Das könnte Sie auch interessieren

Bereit? Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Offerte an – Antwort innert 30 Minuten.

Offerte anfragen →