Bei der notariell beglaubigten Übersetzung kommt zu unserem Beglaubigungsvermerk ein zusätzlicher Schritt hinzu: Ein Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift der übersetzenden Person. Das ist der Unterschied zur Bürobeglaubigung – und der Grund, warum diese Variante bei Gerichten, Zivilstandsämtern und dem Handelsregister häufig gewählt wird.
Wichtig zu wissen: Der Notar prüft nicht den Inhalt der Übersetzung. Er bestätigt, dass die Unterschrift echt ist. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung stehen unsere Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk ein.
Wann diese Variante häufig gewählt wird
Notariell beglaubigte Übersetzungen werden zum Beispiel vom Zivilstandsamt des Kantons Zürich, von Schweizer Gerichten und von Handelsregisterämtern verlangt. Typische Anlässe sind Einbürgerung, Heirat, Scheidung, Nachlass, Firmengründung und die Anerkennung ausländischer Urteile. Je nach Kanton und Amt unterscheiden sich die Anforderungen deutlich – wir kennen die gängige Praxis und bereiten Ihre Unterlagen entsprechend vor. Das letzte Wort haben immer die zuständigen Behörden; bei Fragen dazu helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
Eine Übersicht über alle Varianten – von der Bürobeglaubigung bis zur konsularischen Beglaubigung – finden Sie auf der Seite Beglaubigte Übersetzungen.
Die Beglaubigungskette – Schritt für Schritt
- Übersetzung: Eine qualifizierte Fachübersetzerin oder ein Fachübersetzer erstellt die Übersetzung; ein zweites Augenpaar prüft Namen, Daten und Zahlen.
- Beglaubigung durch uns: Die Übersetzung wird mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift fest mit der Kopie des Ausgangsdokuments verbunden.
- Notarielle Beglaubigung: Der Notar bestätigt die Unterschrift der übersetzenden Person.
- Optional für das Ausland: Apostille für Staaten des Haager Übereinkommens – oder Überbeglaubigung und anschliessend konsularische Beglaubigung für alle übrigen Länder.
Sie müssen sich um keinen dieser Schritte selbst kümmern: Auf Wunsch übernehmen wir Notariat und Staatskanzlei komplett und liefern Ihnen ein einreichfertiges Dokumentenpaket.
Dokumente, die häufig notariell beglaubigt werden
- Urkunden aus dem Personenstandsregister (Geburt, Heirat, Tod)
- Gerichtsurteile und Scheidungsurteile
- Testamente, Erbscheine und notarielle Abkommen
- Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
- Gründungsurkunden, Statuten und Handelsregisterauszüge
- Diplome, Zeugnisse und akademische Abschriften
- Vollmachten, Erklärungen in Rechtssachen und Rechtsgutachten
- Protokolle und Patente
Ablauf, Dauer und Lieferung
Laden Sie Ihr Dokument als Scan oder gut lesbares Foto über das Offertformular hoch und nennen Sie uns Zielsprache, Zielland und – falls bekannt – die Empfängerstelle. Innert 30 Minuten während der Bürozeiten erhalten Sie eine verbindliche Offerte mit Fixpreis und Liefertermin.
Rechnen Sie in der Regel mit ein bis drei Werktagen für Übersetzung und Notarisierung; mit Apostille kommen ein bis zwei Werktage für die Staatskanzlei dazu. Express prüfen wir auf Anfrage und bestätigen den Termin verbindlich in der Offerte. Geliefert wird per A-Post, eingeschrieben oder – wenn die Empfängerstelle digitale Eingaben entgegennimmt – vorab als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Ihre Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt; alle Beteiligten unterzeichnen strenge Vertraulichkeitsvereinbarungen. Was eine notariell beglaubigte Übersetzung kostet, sehen Sie unter Kosten beglaubigte Übersetzung.
Jetzt unverbindlich Offerte anfordern – Antwort innert 30 Minuten während der Bürozeiten.
Referenzen: Das sagen unsere Kunden
Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.
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FAQ
Was genau bestätigt der Notar?+
Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschrift der übersetzenden Person – nicht den Inhalt der Übersetzung. Für die inhaltliche Richtigkeit steht unser Beglaubigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift.
Reicht mir eine Bürobeglaubigung, oder braucht es den Notar?+
Das hängt von der Empfängerstelle ab. Für viele Universitäten und Arbeitgeber genügt die Bürobeglaubigung; Gerichte, Zivilstands- und Handelsregisterämter wählen häufig die notarielle Variante. Nennen Sie uns einfach die Stelle – wir beraten Sie kostenlos. Verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle.
Brauchen Sie mein Originaldokument für die Notarisierung?+
In der Regel nicht: Die Notarisierung bezieht sich auf die Unterschrift unter der Übersetzung, nicht auf Ihr Original. Ein Scan genügt. Verlangt die Empfängerstelle ausdrücklich eine notarielle Kopie des Originals, sagen Sie uns das – wir klären das Vorgehen vorab.
Wie lange dauert eine notariell beglaubigte Übersetzung?+
In der Regel ein bis drei Werktage; der Notartermin fällt meist auf den Tag nach Fertigstellung der Übersetzung. Kommt eine Apostille dazu, rechnen Sie ein bis zwei weitere Werktage für die Staatskanzlei. Express prüfen wir auf Anfrage.
Ist die notarielle Beglaubigung auch im Ausland gültig?+
Für das Ausland kommt in der Regel die Apostille dazu, bei Staaten ausserhalb des Haager Übereinkommens die Überbeglaubigung und die konsularische Beglaubigung. Wir organisieren die ganze Kette auf Wunsch komplett.














