UniTranslate

Leistungen

Übersetzung von Statuten

Statuten beglaubigt übersetzen für Handelsregister, Banken und Tochtergesellschaften. Konsistent mit dem Handelsregisterauszug, Offerte innert 30 Minuten.

notar schreibt statuten

Wer eine Tochtergesellschaft im Ausland gründet, ein Konto für die Firma bei einer ausländischen Bank eröffnet oder einen internationalen Investor an Bord holt, braucht früher oder später eine Übersetzung der Statuten – häufig beglaubigt, oft unter Zeitdruck. UniTranslate übersetzt Statuten, Gründungsurkunden und Handelsregisterauszüge in über 100 Sprachen, terminologisch konsistent und in der Form, die Ihre Empfängerstelle wünscht.

Gesellschaftsrecht verlangt Begriffstreue, nicht Umschreibung

Zweckartikel, Aktienkapital, Vinkulierung, Generalversammlung, Zeichnungsberechtigung: Statuten sind in einer präzisen gesellschaftsrechtlichen Fachsprache verfasst, und jede Ungenauigkeit fällt auf – spätestens, wenn ein ausländisches Register oder eine Bank die Übersetzung mit dem Handelsregisterauszug abgleicht. Unsere juristisch spezialisierten Übersetzerinnen und Übersetzer arbeiten mit den Begriffen des Zielrechts, kennzeichnen Rechtsformen ohne direkte Entsprechung transparent und geben Organe, Quoren und Kapitalverhältnisse exakt wieder, statt sie frei zu umschreiben.

Konsistent mit Handelsregisterauszug und Gründungsakten

Statuten stehen selten allein: Meist gehören ein Handelsregisterauszug, die öffentliche Urkunde über die Gründung, Zeichnungsberechtigungen oder Gesellschafterbeschlüsse zum selben Dossier. Wir übersetzen diese Dokumente aus einer Hand und stellen sicher, dass Firmenname, Zweck und Funktionsbezeichnungen überall identisch lauten. Senden Sie uns bereits übersetzte Referenzdokumente mit – wir übernehmen deren Terminologie, damit bei der Empfängerstelle keine Rückfragen wegen abweichender Begriffe entstehen.

Typische Anlässe für eine Statutenübersetzung

  • Gründung oder Registrierung einer Tochtergesellschaft im Ausland, wenn das lokale Register Unterlagen der Schweizer Muttergesellschaft wünscht
  • Kontoeröffnung und Compliance-Prüfungen bei Banken, die Statuten und Handelsregisterauszug häufig in ihrer Landessprache verlangen
  • Notarielle Geschäfte im Ausland, etwa Immobilienkäufe oder Beteiligungsübertragungen
  • Eintragung ausländischer Gesellschaften in der Schweiz, wenn fremdsprachige Statuten für das Handelsregister oder die Revisionsstelle übersetzt werden
  • Due-Diligence- und Finanzierungsrunden, bei denen Investoren die Gesellschaftsdokumente prüfen

Welche Form der Beglaubigung dabei nötig ist – einfache beglaubigte Übersetzung, notarielle Beglaubigung oder Apostille für das Ausland – unterscheidet sich je nach Empfängerstelle. Verbindlich über Form, Beglaubigungsart und Anerkennung entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos.

Auch die Sprachrichtung spielt bei uns keine Rolle: Wir übersetzen Schweizer Statuten in die Sprache Ihres Ziellands ebenso wie ausländische Gesellschaftsdokumente ins Deutsche, Französische oder Italienische – etwa wenn eine ausländische Muttergesellschaft eine Schweizer Zweigniederlassung eintragen lässt und Unterlagen für Handelsregisteramt, Notariat oder Revisionsstelle vorbereitet. In der Regel arbeiten dabei Übersetzerinnen und Übersetzer, die beide Gesellschaftsrechtsordnungen kennen und wissen, welche Begriffe sich entsprechen und welche nur ähnlich klingen.

So funktioniert’s: von der Anfrage bis zur beglaubigten Fassung

  1. Dokumente hochladen: Ein Scan oder ein Foto genügt – Ihre Originalstatuten benötigen wir nicht.
  2. Offerte innert 30 Minuten: Während der Bürozeiten erhalten Sie eine Offerte mit verbindlichem Liefertermin; bei dringenden Gründungs- oder Bankterminen liefern wir express innert 12–24 Stunden.
  3. Übersetzung und Revision: Juristisch geschulte Muttersprachler übersetzen, eine zweite Fachperson prüft Zahlen, Artikelnummern, Firmenbezeichnungen und Terminologie.
  4. Lieferung in der passenden Form: Per Post, eingeschrieben oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – auf Wunsch beglaubigt, notariell beglaubigt oder mit Apostille.

Ein fester Ansprechpartner für Ihre Gesellschaftsdokumente

Statuten ändern sich: Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, neue Zweckartikel. Wenn wir Ihre Statuten einmal übersetzt haben, aktualisieren wir spätere Fassungen effizient, weil Terminologie und Aufbau bereits hinterlegt sind – dieselbe Fachperson betreut Ihre Dokumente über Jahre. Über 6000 zufriedene Kunden, darunter Treuhänder, Notariate und international tätige KMU, arbeiten so mit uns zusammen. Betreut werden Sie persönlich aus unserem Büro in Küsnacht ZH, diskret und mit verschlüsselter Übertragung Ihrer Unterlagen.

Laden Sie Ihre Statuten als Scan hoch und erhalten Sie innert 30 Minuten eine Offerte mit verbindlichem Liefertermin: Offerte anfordern →

Referenzen: Das sagen unsere Kunden

Über 6000 zufriedene Kundinnen und Kunden vertrauen UniTranslate – darunter Unternehmen des Swiss Market Index, Global-Fortune-500-Konzerne, Universitäten, staatliche Institutionen und Schweizer KMU.

«Sehr schnelle und qualitativ hochstehende Übersetzungen. Stets sehr freundlichen und speditiven Kontakt. Wir sind vollumfänglich zufrieden und können Unitranslate mit gutem Gewissen weiterempfehlen.»
Saskia Strunze, Verfora AG
«Der Service, die Zusammenarbeit sowie die vereinbarte Ablieferung der Arbeit von UniTranslate war in allen Punkten top. Sehr zu empfehlen.»
Cornelia Wehrli, UMS Skeldar AG
  • Recordati
  • Verfora AG
  • UMS Skeldar AG
  • Bodo Möller Chemie
  • Hotel Alexander
  • Gemeinde Seuzach

Alle Referenzen und Kundenstimmen ansehen →

FAQ

Muss die Statutenübersetzung zum Handelsregisterauszug passen?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Firmenname, Zweckartikel, Organe und Zeichnungsberechtigungen sollten in beiden Dokumenten identisch übersetzt sein. Wenn Sie uns Ihren Handelsregisterauszug mitsenden, übernehmen wir dessen Terminologie verbindlich in die Statutenübersetzung.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung meiner Statuten?

Das hängt vom Verwendungszweck ab: Banken, ausländische Register und Notariate verlangen häufig eine beglaubigte Übersetzung, teils mit notarieller Beglaubigung oder Apostille. Verbindlich entscheidet immer die offizielle Empfängerstelle – wir beraten Sie dazu kostenlos und liefern die passende Form.

Benötigen Sie die Originalstatuten?

Nein. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto genügt für die Übersetzung. Die beglaubigte Fassung erhalten Sie per Post, eingeschrieben oder als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – je nachdem, was Ihre Empfängerstelle wünscht.

Wie schnell erhalten wir die übersetzten Statuten?

Sie erhalten während der Bürozeiten innert 30 Minuten eine Offerte mit verbindlichem Liefertermin. Bei dringenden Gründungen oder Bankterminen liefern wir express innert 12 bis 24 Stunden.

Übersetzen Sie auch geänderte Statuten nach einer Statutenrevision?

Ja. Wenn wir Ihre bisherige Fassung übersetzt haben, aktualisieren wir nur die geänderten Artikel und halten die Terminologie stabil – das spart Zeit und stellt sicher, dass alle Fassungen konsistent bleiben.

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